Elberfelder Bibel

Numeri 28

Das vierte Buch Mose (Numeri)

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Kapitel 29

1


 

  Und der erste Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun-es ist euer Drommetentag-  

 

 

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2


 

  und sollt Brandopfer tun zum süßen Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;  

 

 

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3


 

  dazu ihr Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,  

 

 

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4


 

  und ein Zehntel auf ein jegliches Lamm der sieben Lämmer;  

 

 

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5


 

  auch einen Ziegenbock zum Sündopfer, euch zu versöhnen-  

 

 

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6


 

  außer dem Brandopfer des Monats und seinem Speisopfer und außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit seinem Trankopfer, wie es recht ist-,zum süßen Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN.  

 

 

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7


 

  Der zehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch auch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit da tun,  

 

 

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8


 

  sondern Brandopfer dem HERRN zum süßen Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;  

 

 

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9


 

  mit ihren Speisopfern: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, zu dem Farren, zwei Zehntel zu dem Widder,  

 

 

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10


 

  und ein Zehntel je zu einem Lamm der sieben Lämmer;  

 

 

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11


 

  dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem Sündopfer der Versöhnung und dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.  

 

 

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12


 

  Der fünfzehnte Tag des siebenten Monats soll bei euch heilig heißen, daß ihr zusammenkommt; keine Dienstarbeit sollt ihr an dem tun und sollt dem HERRN sieben Tage feiern  

 

 

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13


 

  und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zwei Widder; vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;  

 

 

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14


 

  samt ihrem Speisopfer: drei Zehntel Semmelmehl, mit Öl gemengt, je zu einem der dreizehn Farren, zwei Zehntel je zu einem Widder,  

 

 

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15


 

  und ein Zehntel je zu einem der vierzehn Lämmer;  

 

 

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16


 

  dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, -außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.  

 

 

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17


 

  Am zweiten Tage: zwölf junge Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;  

 

 

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18


 

  mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;  

 

 

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19


 

  dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.  

 

 

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20


 

  Am dritten Tage: elf Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;  

 

 

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21


 

  mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;  

 

 

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22


 

  dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.  

 

 

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23


 

  Am vierten Tage: Zehn Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;  

 

 

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24


 

  samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;  

 

 

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25


 

  dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.  

 

 

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26


 

  Am fünften Tage: neun Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;  

 

 

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27


 

  samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;  

 

 

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28


 

  dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.  

 

 

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29


 

  Am sechsten Tage: acht Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;  

 

 

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30


 

  samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;  

 

 

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31


 

  dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.  

 

 

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32


 

  Am siebenten Tage: sieben Farren, zwei Widder, vierzehn jährige Lämmer ohne Fehl;  

 

 

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33


 

  samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;  

 

 

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34


 

  dazu einen Ziegenbock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.  

 

 

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35


 

  Am achten soll der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr da tun  

 

 

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36


 

  und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des süßen Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jährige Lämmer ohne Fehl;  

 

 

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37


 

  samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lämmern in ihrer Zahl, wie es recht ist;  

 

 

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38


 

  dazu einen Bock zum Sündopfer, außer dem täglichen Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.  

 

 

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39


 

  Solches sollt ihr dem HERRN tun auf eure Feste, außerdem, was ihr gelobt und freiwillig gebt zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.  

 

 

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40


 

  Und Mose sagte den Kindern Israel alles, was ihm der HERR geboten hatte.  

 

 

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Numeri 30

 

 

 

 

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